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Sven Lehmann
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Frage von Marco B. •

Sind Forschungen geplant, um die Auswirkungen des Selbstbestimmungsgesetzes zu ermitteln?

Wie sollen die von Kritikern des Gesetzes befürchteten Missbräuche des Gesetzes durch nicht-transidente Personen hierzulande bekannt und statistisch erfasst werden, um die Auswirkungen des Gesetzes zu ermitteln, wenn das Offenbarungsverbot gemäß § 13 SBGG das Ausforschen des tatsächlichen (biologischen) Geschlechts verbietet sowie in der Folge die wahrheitsgemäße Dokumentation dieses Sachverhalts unmöglich macht?

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Antwort von
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Guten Tag Marco B.,

Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz beenden wir staatliche Bevormundung und Fremdbestimmung. Menschen können nun ihren bei der Geburt zugeordneten Geschlechtseintrag korrigieren und ihren Vornamen unbürokratisch durch Erklärung bei einem Standesamt ändern. Das bedeutet mehr persönliche Freiheit für die Personen und ein Ende der bisher geltenden entwürdigenden, langwierigen und kostenintensiven Praxis. Die Entscheidung über das eigene Leben geben wir dahin, wo sie hingehört: In die Hände der jeweiligen Personen.

Der beim Standesamt registrierte Geschlechtseintrag bleibt dabei nach wie vor die einzige staatlich anerkannte und damit auch relevante geschlechtsbezogene Personenstandsinformation. 

Zudem zeigt die Erfahrung aus anderen Ländern, dass sich Befürchtungen zum Missbrauch eines Selbstbestimmungsgesetzes nicht bestätigt haben. Es gibt inzwischen weltweit 15 Länder mit einem Selbstbestimmungsgesetz. In Argentinien bereits seit über 10 Jahren. Eine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion an die Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode hat dabei gezeigt, dass schwerer Missbrauch einer Selbstbestimmung beim Geschlechtseintrag international nicht bekannt ist. Dabei ist es wichtig herauszustellen, dass das Selbstbestimmungsgesetz keine bestehenden Strafgesetze ändert. Straffälliges Verhalten wird nach wie vor geahndet und entsprechend verfolgt.

Die Anzahl der Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrages werden auch in Zukunft von den Standesämtern erfasst und veröffentlicht. Die im Rahmen des „Transsexuellengesetzes“ durchgeführten Verfahren der Jahre 1995-2021 finden Sie auf der Seite des Bundesfamilienministeriums (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--199332) und in einer Veröffentlichung des Bundesamtes für Justiz (https://www.bundesjustizamt.de/SharedDocs/Downloads/DE/Justizstatistiken/Geschaeftsentwicklung_Amtsgerichte.pdf?__blob=publicationFile&v=5).

Mit freundlichen Grüßen

Sven Lehmann 

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