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Torsten Czuppon
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Frage von Frank F. •

Es gibt immer wieder Meldungen dass Strafgefangene -meist bei Terminen außerhalb der JVA- entfliehen,gibt es keine Möglichkeit ein Gesetz zu schaffen, das eine elektronische Fußfessel vorschreibt?

Ich weiß dass die Überwachung von Straftätern die nicht in einer JVA einsitzen und eine Fußfessel tragen müssen, einiges an Personal und Resourcen benötigt und diese daher sehr "sparsam" angeordnet wird.

Könnte man aber nicht wenigstens für Strafgefangene, die für Arzt- oder Gerichtstermine aus der JVA gebracht werden, eine elektronische Fußfessel mit GPS vorschreiben?

Damit sobald die begleitenden Beamten die Flucht bemerken, derjenige innerhalb von Minuten aufgespürt werden und somit keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann.

Eine Suchaktion der Polizei (die aufwendig und kostspielig ist) könnte somit von vornherein verhindert werden und die Justizbeamten könnten per Smartphone direkt auf den Standort des Flüchtigen verfolgen (eine Funktion die die Entfernung auf bspw. max 5 m beschränkt könnte auch etwaige Versuche im Keim ersticken).

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr F. 

danke für Ihre Frage. 

Eine elektronische Fußfessel ist,  meiner Meinung nach, ein Hilfsmittel mit beschränkter Wirksamkeit. Hauptmangel ist, dass sie einer gewissen Mitwirkung der Gefangenen bedarf, da sie verhältnismäßig leicht zu entfernen ist. Wer sich also ihrer Entledigen möchte, schafft dies recht einfach und damit ist ihr Nutzen dahin. 

Mir freundlichen Grüßen 

Torsten Czuppon MdL 

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