Frage von Sabine S. • 19.05.2024
Antwort ausstehend von Stephan Brandner AfD
Während für die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung ausschließlich die „Nominallohnentwicklung“ zählt, werden für die Rentenanpassung neben der „Lohnentwicklung nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen“ (VGR) zwei weitere Faktoren mit einbezogen; nämlich die Entwicklung des Beitragssatzes der Rentenversicherung und der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor